Gericht und Gerichtsgefängnis – 1879 bis 1953

1733     Beginn des Aufbaus der Residenzstadt Neustrelitz, Sitz des Herzogs von Mecklenburg-Strelitz

1841    Einweihung des Rathauses in Neustrelitz

1876    Eisenbahnanschluss an die Linie Berlin-Stralsund

1879    Auf der Grundlage des neuen Gerichtsverfassungsgesetzes des Deutschen Reiches wird in der Töpferstraße 13 a das Landgericht eingerichtet und am 1. Oktober 1879 eröffnet. Zum Landgericht gehört auch das neu errichtete Gerichtsgefängnis. Es diente zur Untersuchungshaft und zur Vollstreckung kurzzeitiger Gefängnisstrafen.

1913    Mit dem Wechsel des Amtsgerichtes vom Rathaus in das Gebäude in der Töpferstraße 15 wird das Gerichtsgefängnis um eine Etage aufgestockt.

1933    Nach der Machtübertragung an die NSDAP werden die rechtsstaatlichen Verhältnisse ausgehöhlt und die Justiz immer mehr an der NS-Ideologie ausgerichtet. So werden durch die Neustrelitzer Gerichte auch politische Gegner und andere missliebige Personen verurteilt. Auch nach Neustrelitz reist das Mecklenburgische Sondergericht, um in Schnellprozessen Urteile zu fällen.

1945    Nach der Besetzung durch die Rote Armee beschlagnahmt die sowjetische Besatzungsmacht das Gerichtsgefängnis. Später wird es an die Landesjustizverwaltung von Mecklenburg wieder zurückgegeben.